Die Rechtsform als Gemeinnützige Genossenschaft regelt einerseits ein demokratisches Mitspracherecht der Genossenschafter und andererseits ist aufgrund des für Genossenschaften geltenden Kostendeckungsprinzipes die Schaffung von kostengünstigen Wohnungen sichergestellt.
Die Genossenschaft ist demokratisch organisiert und wird von folgenden Organen vertreten:
Vorstand
Aufsichtsrat
Generalversammlung
Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt und führt die Geschäfte im Rahmen der Satzung.
Der Vorstand setzt sich aus folgenden 2 Mitgliedern zusammen:
Günter Bauer – Obmann
Angelika Petz - Obmann-Stellvertreterin
Der ebenfalls von der Generalversammlung gewählte Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes auf ihre Satzungs- und Gesetzmässigkeit zu überprüfen.
Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern.
In der Generalversammlung hat jedes Genossenschaftsmitglied Sitz und Stimme, wählt die Organe und kontrolliert die Geschäftsführung der Genossenschaft durch die Beschlussfassung über Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Gewinnverteilung.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss die Genossenschaft Mitglied des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen sein, dessen Aufgabe es unter anderem ist, die Geschäftsführung der Genossenschaft jährlich zu überprüfen und darüber einen Bericht zu erstellen. Dieser Bericht wird auch in der Generalversammlung behandelt.
Darüber hinaus unterliegt die Eigenheim-Baugemeinschaft als "Gemeinnütziges Unternehmen" auch der Aufsicht des Amtes der Salzburger Landesregierung - Abt. 10.